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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

  1. Jedes Individuum wird abhängig geboren und hat deswegen, während der Periode seiner Abhängigkeit, das Recht auf Verpflegung, Ernährung, Gesundheit bzw. Heilung von Krankheiten, und Wohnung; er/sie hat ausserdem das Recht, sich zu einem freien, verantwortlichen und den Anderen gleichwertigen Menschen zu entwickeln, sowohl in seinem Denken, als in seinen Rechten und in seinen Entwicklungsmöglichkeiten auf dem Gebiet des Denkens, des Fühlens und des Willens, je nach seiner Begabung und seinen Vorzüge.
  2. Jedes individuelles Menschenrecht ist ein Recht für alle Menschen, keiner ausgenommen. Diskriminierung, das heißt: Kenntnis des Unterschieds, Kenntnis der Differenzen zwischen individuellen Menschen, Kulturen, Bräuchen, Traditionen und dergleichen, darf niemals als Ausschließungsprinzip benutzt werden. Das Recht auf Menschlichkeit kann nicht durch Nationalität, Kultur, Rasse, Stamm, Religion, Geschlecht oder andere individuellen Eigenschaften beschränkt werden.
  3. Jedes Individuum hat das Recht auf Leben, Wasser, Nahrung, Wohnung, Freiheit, Gerechtigkeit, Entwicklung, Unterschied, Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit von seiner Person und seinem Körper, vor und nach dem Tod.
  4. Sklaverei – ob freiwillig oder unfreiwillig – verstößt gegen die Menschlichkeit jedes individuellen Menschen. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich in jeder Gesellschaft selbständig und unabhängig auf geistig-kulturellem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet zu entfalten.
  5. Das Initiieren jeglicher Form von Gewalt verstößt gegen die Freiheit und die individuelle Würde eines Menschen, sowohl desjenigen, der die Gewalt initiiert, als desjenigen, der Opfer der Gewalt ist.
  6. Jeder individuelle Mensch– wo immer er/sie sich befinden mag, welche Nationalität er/sie auch haben oder entbehren mag – hat das Recht, als selbständiger, unabhängiger, individueller Mensch vom Gesetz anerkannt zu werden.
  7. Jeder individuelle Mensch ist gleichwertig vor dem Gesetz und hat Recht auf gleichwertigen Schutz durch das Gesetz, die Richter und die gesetzgebende Gewalt.
  8. Jeder individuelle Mensch hat Recht auf Rechtshilfe durch Behörden oder Personen nach seiner Wahl. Jeder individuelle Mensch hat die Freiheit, sich juristisch oder sonst wie beistehen zu lassen von wem er/sie will, wenn seine/ihre Rechte verletzt worden sind oder wenn er/sie von Dritten gerichtlich verfolgt wird.
  9. Jedes Individuum hat das Recht, sich aufzuhalten wo er/sie wünscht, auf der Basis von Selbständigkeit, Unabhängigkeit und eigener Verantwortlichkeit. Niemand soll willkürlich, ohne Grund oder gerechtes Prozess, verhaftet, in Detention genommen oder gehalten, verbannt, ausgeliefert, deportiert oder ausgewiesen werden.
  10. Jeder individuelle Mensch hat, in voller Gleichwertigkeit und unter allen Umständen, Recht auf eine gerechte und öffentlichte Behandlung seiner Rechtssache durch einen unparteiischen, auch vom Staat unabhängigen und nicht von einer der Parteien bezahlten Richter, auf der Basis der internationalen, allgemeinen Rechte jedes individuellen Menschen.
  11. Jeder individuelle Mensch der wegen irgendeiner strafbaren Handlung beschuldigt wird, wird als unschuldig betrachtet, bis das Gegenteil in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, bewiesen ist. Ein individueller Mensch ist unschuldig bis zum überzeugenden, unwiderleglichen und zweifellosen Beweis des Gegenteils.
  12. Ein individueller Mensch kann nicht eines Vergehens schuldig befunden werden, das zur Zeit seiner Begehung nach lokalem und/oder internationalen Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Ein individueller Mensch darf nur für ein Verbrechen verurteilt werden auf der Basis des Prinzips : wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.

[Fortsetzung folgt]

Jan Pieter de Kok, 29. September 2011



 
Jan Pieter de Kok
aquarel, 2011