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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Anderen, der sich in ihrem/seinem Land aufhält, dazu einzuladen, für sie/ihm zu arbeiten.
  2. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Anderen, der sich in ihrem/seinem Land aufhält, auf dessen Bitte für ihn arbeiten zu lassen.
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Anderen die Möglichkeit zu bieten, sich einem selbsterwählten Beruf zu Eigen zu machen und sich in diesem Beruf zu entwickeln, sowie auch das Recht, sie/ihn bei diesem Lern- und Entwicklungsprozess zu begleiten.
  4. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Anderen die Möglichkeit zu bieten, einen anderen Beruf zu wählen und sich in diesem Beruf zu entwickeln, sowie auch das Recht, sie/ihn bei diesem Lern- und Entwicklungsprozess zu begleiten.
  5. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, das dem Anderen gemachten Arbeitsangebot zu widerrufen und die angebotene Arbeit einstellen zu lassen.
  6. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, dem Anderen so viel zu bezahlen, dass er die vereinbarten Arbeiten (weiter) ausführen kann.
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, zusammen mit dem Anderen Vorsehungen zu treffen, die es dem Anderen ermöglichen werden, weiter den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können wenn die vom ihm ausgeführten Arbeiten fertig sind und er anschliessend keine neue Arbeit findet.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, zu Vorsehungen für den Anderen beizutragen, falls dieser arbeitslos oder arbeitsunfähig werden sollte.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Unterschied zwischen Anderen zu erkennen, je nach den Verantwortlichkeiten die sie tragen können oder möchten.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Unterschied zwischen Anderen zu erkennen, je nach ihren sozialen Fähigkeiten.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Unterschied zwischen Anderen zu erkennen, je nach ihrer Kreativität und ihren praktischen Fähigkeiten.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich alleine oder mit dem Anderen einzusetzen für das Schaffen von Raum in der Arbeitssituation des Anderen zwecks ihrer/seiner Entwicklung als individueller Mensch oder zu einem individuellen Menschen.

Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, 29 September 2019

 



'Kiss of the Spiderwoman'
Jan Pieter de Kok
Aquarel & acryl, 2019