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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, seine Arbeit einem anderen Menschen oder einer Organisation anzubieten, in einer Rechtsform nach seiner Wahl, ohne direkt oder indirekt gezwungen zu werden, eine Rechtsform in Anspruch zu nehmen.
  2. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, keine Arbeit anzubieten.
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich in Freiheit zu entwickeln durch das Verrichten von Arbeit, indem er Arbeiten erledigt für sich selbst, für anderen, für die Gesellschaft, für die Welt zu der er gehört, für den Kosmos oder für die geistliche Welt.
  4. Jeder individuelle Mensch, der Arbeit verrichten möchte, hat das Recht, auf jedes Arbeitsangebot einzugehen.
  5. Jeder individuelle Mensch hat beim Verrichten von Arbeit das Recht, neue Talente, Fähigkeiten , Kenntnisse oder Geschicklichkeiten zu entwickeln und diese in den Dienst seiner eigenen Entwicklung oder die von anderen zu stellen.
  6. Jeder individuelle Mensch, der einem anderen Menschen die Möglichkeit bietet, Arbeit zu verrichten, hat das Recht, für diesen anderen die Umstände und Bedingungen zu schaffen oder schaffen zu lassen, die es ihm ermöglichen, neue Talente, Fähigkeiten, Kenntnisse und Geschicklichkeiten zu entwickeln.
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, Einrichtungen zu benutzen die es ihm ermöglichen, den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können, oder den Lebensunterhalt derjenigen, die in dieser Hinsicht von seinem Einkommen abhängig sind.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, für die Arbeit die er verrichtet auf der Grundlage von bestehenden Talenten, Fähigkeiten , Kenntnissen und Geschicklichkeiten, eine Belohnung zu verweigern.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, eine Belohnung zu bekommen für die Ergebnisse der Arbeit die hervorgehen aus den von ihm gemachten Anstrengungen zwecks Erwerbung neuer Talenten, Möglichkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten.
  10. Jeder individuelle Mensch hat Recht auf einer Belohnung, die es ihm ermöglicht, den eigenen Lebensunterhalt und, gegebenenfalls, den Lebensunterhalt der Familie oder anderen, für die er verantwortlich ist, zu bestreiten, und die es ihm ermöglicht, neue Talente, Fähigkeiten, Kenntnisse und Geschicklichkeiten zu entwickeln.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, zusammen mit einer oder mehreren Personen, eine Organisation zu gründen zum Vertreten seiner Interessen beim Anbieten und Verrichten von Arbeit.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht und die Freiheit, sich einer Organisation anzuschliessen, die zum Ziel hat, die Interessen van Berufstätigen zu vertreten beim Anbieten und Verrichten von Arbeit.

Mr P.J. de Bruin, Jan Pieter de Kok, 29. September 2016

 



'AIM'
Jan Pieter de Kok
Acryl, 2016


 


'Ekstremisme'
Bart Daems
Mix, 2016