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INTERNATIONALE ALLGEMEINE ERKLÄRUNG
DER INDIVIDUELLEN MENSCHENRECHTE JEDES MENSCHEN

GRUNDSÄTZE

Jeder Mensch – Frau, Mann, Kind – besitzt unveräußerlichen, individuellen Rechte als Grundlage für individuelle Freiheit, Gerechtigkeit und Entwicklung. Das Ignorieren oder Verletzen dieser Rechten kann betrachtet werden als unmenschlich, als ein Verbrechen an der Menschheit. Die individuellen Menschenrechte gelten für alle individuellen Menschen aller Nationalitäten, aller Religionen und Weltanschauungen und aller Rassen.

[Fortsetzung]

  1. Kraft seines Rechtes, Initiative auf geistlich-kulturellem, sozial-juristischem und ökonomisch-künstlerischem Gebiet in Freiheit zu entfalten, had jeder individuelle Mensch das Recht, sich mit anderen zu treffen um diese Initiativen zu verwirklichen.
  2. Zur Erfüllung seiner Freiheit hat jeder individuelle Mensch das Recht, in frei gewählter Weise und zusammen mit anderen Menschen, Initiative auf geistlich-kulturellem, sozial-juristischem und ökonomisch-künstlerischem Gebiet zu entfalten.
  3. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, die Angehörigkeit irgendeiner Organisation, Institution oder Assoziation abzulehnen, egal ob diese Organisation, Institution oder Assoziation vom Staat, von einer (institutionellen) Religion, von der Ökonomie heraus oder anderswie zustande gebracht wurde; und er/sie hat das Recht, gegen jeglicher Form von Zwang dazu friedlich zu protestieren.
  4. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich in friedlicher Weise einer obligatorischen Teilnahme an Organisationen, Institutionen oder Assoziationen auf geistlich-kulturellem, sozial-juristischem und ökonomisch-künstlerischem Gebiet zu widersetzen.
  5. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich durch friedlichem Protestieren, zusammen mit anderen, einer obligatorischen Teilnahme an Organisationen, Institutionen, Assoziationen und/oder Initiativen zu widersetzen.
  6. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, auf seine ganz eigene Weise beizutragen zur Organisation der Gesellschaft des Landes oder der Gemeinschaft in der er/sie lebt und/oder zu der er/sie gehört, bzw. davon abzusehen.
  7. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich anzubieten zur Ausführung von Mandaten für die Gesellschaft und/oder die Gemeinschaft zu der er/sie gehört und für welche er/sie die Verantwortlichkeit tragen kann und will.
  8. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, mitzuentscheiden in allen Sachen bezüglich der Entwicklung der Gesellschaft und/oder der Gemeinschaft in der er/sie wohnt, vorausgesetzt, dass er/sie die Verantwortlichkeit für diese Entscheidungen tragen kann und will.
  9. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, offentlich bekannt zu machen, in welcher Weise er/sie beizutragen wünscht zur Entwicklung der Gesellschaft und/oder der Gemeinschaft zu der er/sie gehört.
  10. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, auf der Basis von Gleichberechtigung mit anderen zusammenzuarbeiten an der Entwicklung der Gesellschaft und/oder der Gemeinschaft zu der er/sie gehört.
  11. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, mitzuentscheiden über jeden Aspekt der Gesellschaft in der er/sie lebt und/oder der Gemeinschaft zu der er/sie gehört und der für ihn oder sie wichtig ist.
  12. Jeder individuelle Mensch hat das Recht, sich auf friedliche Weise zu wehren gegen jeder Einschränkung seiner Freiheit zum Mitentscheiden in allen Sachen, die ihre oder seine individuellen Interessen betreffen.

[Wird fortgesetzt]

Jan Pieter de Kok, 29. September 2013

Sie wissen, was sie tun, doch sie tun es trotzdem... Peter Sloterdijk, Kritik der zynischen Vernünft



Together we stand ...
Jan Pieter de Kok
aquarel, 2013